Egal ob als klassische Rente, Investmentfonds oder Wohneigentum - es darf geriestert werden
Für Arbeitnehmer und Geschäftsführer eine unverzichtbarer Baustein der Vorsorgeplanung
Ob klassich oder fondsgebunden - private Vorsorge verbindet Sicherheit mit Kapitalaufbau und Steuervorteilen
Die Leistungen der gesetzlichen Rente reichen in Zukunft für einen sorgenfreien Lebensabend nicht aus. Deshalb ist die private Rentenversicherung zum zentralen Vorsorgeinstrument in der privaten Altersvorsorge geworden. Sie bietet garantierte lebenslange Renten und ist sehr flexibel. Der Beitrag wird regelmäßig oder als Einmalbetrag gezahlt. So kann die Altersversorgung zum Beispiel aus einer ablaufenden Lebensversicherung oder einem Sparvertrag auf einen Schlag aufgestockt werden. Die private Rentenversicherung schließt auf Wunsch zusätzliche Risiken wie Berufsunfähigkeit oder den Pflegefall ein.
Es gibt folgende Auszahlungsoptionen:
Sie können sich zwischen einer klassischen oder einer fondsgebundenen Variante der Kapitalanlage zu Ihrer privaten Rentenversicherung entscheiden. Diese Flexibilität macht die private aufgeschobene Rentenversicherung vor allem für junge Leute interessant, die auf Veränderungen in ihrer Lebenssituation reagieren wollen, sich aber dennoch über einen längeren Zeitraum mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen einen soliden Grundstock für ihre Altersversorgung aufbauen möchten.
Die Sofortrente ist hingegen die geeignete Variante für ältere Menschen, die eine größere Summe einzahlen und dann eine lebenslange und regelmäßige Rente erhalten.
Private Renten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Das ist ein Bruchteil der Gesamtrente.
Ertragsanteil einer | |
|---|---|
Alter bei | steuerpflichtiger Anteil |
60 - 61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 - 66 | 18 |
-- | -- |
69 - 70 | 15 |
-- | |
75 | 11 |
Bei den meisten Rentenversicherungen kann anstelle der Rente auch eine Kapitalzahlung gewählt werden. Von der bleibt die Hälfte des Gewinns (Ablaufleistung minus Beiträge) steuerfrei, wenn der Versicherte mindestens 60 Jahre alt ist und der Vertrag zwölf Jahre oder länger bestanden hat (Halbeinkünfteverfahren). Bei Verträgen, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, muss mindestens das 62. Lebensjahr vollendet sein, damit die Steuerbegünstigung zum Tragen kommt.
Diese Versicherung kombiniert eine Leistung im Todesfall mit dem Kapitalaufbau und schließt auf Wunsch zusätzliche Risiken wie Berufsunfähigkeit oder den Pflegefall ein. Sie können sich zwischen einer klassischen oder einer fondsgebundenen Variante der Kapitalanlage entscheiden. Für Verträge, die ab dem 2.1.2005 abgeschlossen wurden, gilt ebenfalls das Halbeinkünfteverfahren. Mit dem Siegeszug der privaten Rentenversicherung ist der Stellenwert von Kapitallebensversicherungen etwas gesunken. Allerdings gibt es weiterhin Konstellationen, in denen der Abschluss sinnvoll ist. Wir beraten Sie gern zu den Details.
Unser Tipp: Private Vorsorge ist unverzichtbar. Eine private Kapitalversicherung verbindet Sicherheit mit Kapitalaufbau und Steuervorteilen.